• Di. Apr 16th, 2024

Pflegeunterricht

Tipps und Infos für die generalistische Pflegeausbildung in Theorie und Praxis

Übersicht

Internetadressen

Was sind Pflegestützpunkte?

Welche Aufgaben hat ein PSP?

Video des KDA zum PSP

Hilfreiche Internetadressen zu Pflegestützpunkten in der

Ortenau,

Baden-Württemberg

Deutschland

und allgemein auf

www.pflegestuetzpunkte-online.de bzw. auf

www.betanet.de

Was sind Pflegestützpunkte?

Ein Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen, sowie Personen, die pflegebedürftige Menschen betreuen/unterstützen/pflegen.

Ein PSP informiert

  • kostenlos und
  • neutral und
  • umfassend und
  • wohnortnah

zu Fragen der Pflege.

Die Beratung trägt dazu bei, den Alltag für Betroffene und deren Angehörige zu gestalten und zu verbessern.

Pflegestützpunkte bündeln die Vielzahl an Informationen und Hilfen. Sie helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich zu orientieren, die richtige Form der Unterstützung zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen. Die Mitarbeiter/innen der PSP sind Helfer und Lotsen, sie begleiten und koordinieren.

Mit der Einführung des Anspruchs auf Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI (11) hat der Gesetzgeber auch Pflegestützpunkte gem. § 92 c SGB XI eingeführt.

Sie informieren über:

       Pflegerische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote

       Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

       Wohnen im Alter

       Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

       Ehrenamt

       u.v.m.

Aufgaben des Pflegestützpunktes im Detail

Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch.

Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote.

Koordinierung aller, für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebot.

Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen.

Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Video: Aufgaben und Möglichkeiten von Pflegestützpunkten

Hier ein Erklärung der Pflegestützpunkte Baden-Württemberg: Erklärvideo: Was ist ein Pflegestützpunkt? – YouTube

Einen sehr gut aufbereiteten Film (Dauer 25 Minuten) mit Beschreibung der Aufgaben und den Möglichkeiten der Pflegestützpunkte

bietet das „Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA):

http://kda.de/psp-nadm.html oder auf https://www.youtube.com

Pflegestützpunkte in der OrtenauPflegestützpunkt Ortenau

Die Beratung wird an 5 Standorten im Ortenaukreis angeboten.

Die Zentrale befindet sich in Offenburg, die Außenstellen sind in Achern/Renchtal, Kehl, Lahr sowie Haslach/Kinzigtal. Diese Stellen sind auch für die umliegenden Gemeinden zuständig. Damit können sich alle Ratsuchenden wohnortnah beraten lassen. Bei Bedarf sind auch Beratungsgespräche zu Hause in der Wohnung möglich.

Die Beratung trägt dazu bei, den Alltag für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen zu gestalten und zu verbessern.

Weiter Infos www.pflegestuetzpunkt-ortenaukreis.de

pflegeverantwortung.de

Auf www.pflegeverantwortung.de gibt es folgende und weiterführende Informationen, die Aufgaben vorstellen, aber auch einen kritischen Blick über die Gründung von Pflegestützpunkten in Deutschland und deren Besetzung mit Sozialarbeiter/innen bzw. Sachbearbeiter/innen von Kranken- bzw. Pflegekassen werfen:

Aufgabe der privaten Pflegeberatung ist es insbesondere,

Den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren.
Aufgabe des Pflegestützpunktes ist es also, den Bedarf zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Pflegebedarfs im Einzelfall, dient das Gutachten des MDK als Grundlage.

Einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen.

Auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken.

Die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen

Bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.

Wichtig:
„Pflegestützpunkt“ ist kein geschützter Begriff. Nicht alles, was sich Pflegestützpunkt nennt, oder wo „Pflegestützpunkt“ dran steht, muss ein anerkannter Pflegestützpunkt sein. Also Vorsicht:

Es ist darauf zu achten, nur die zugelassenen Stützpunkte zu nutzen! Besonders im Internet wird der Begriff „Pflegestützpunkt“ schon jetzt von teilweise fragwürdigen Anbietern genutzt.

INFO  
„Pflegestützpunkt“ ist kein geschützter Begriff. Dem Missbrauch des Begriffs sind Tür und Tor geöffnet. Gerade im Internet besteht die Möglichkeit, dass der Begriff von unlauteren Geschäftemachern missbraucht werden kann.

Eine einheitliche, geschützte Kennzeichnung erscheint unverzichtbar.

Gibt es eine klare Kennzeichnung der „echten“ Pflegestützpunkte?                                                                                        

Die Redaktion von pflegeverantwortung.de hat beim AOK-Bundesverband (AOK) nachgefragt:

PV: Gibt es ein einheitliches Logo, das es ermöglicht, die Pflegestützpunkte im Sinne des SGB sicher zu erkennen?

AOK: Nein. Ein bundesweit einheitliches Logo gibt es nicht. Es kann jedoch sein, dass man sich im jeweiligen Bundesland auf ein einheitliches Logo verständigt.

PV: Gerade im Internet ist die Zahl der „Pflegestützpunkte“, die eher einen gewerblichen Zweck verfolgen, als die Dienstleistungen des Gesetzes zu erbringen, bereits jetzt groß.

AOK: Pflegestützpunkte, die auf die gesetzliche Grundlage aufbauen, werden von den Pflege- und Krankenkassen im Bundesland eingerichtet. Daher sind alle Einrichtungen, die sich als „Pflegestützpunkt“ bezeichnen, denen jedoch die gesetzliche Grundlage fehlt, nicht zur Tätigkeit von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI (Pflegestützpunkte) legitimiert.

Offen bleibt trotzdem noch die Frage, wie Angehörige bzw. Pflegebedürftige Mogelpackungen unter den Pflegestützpunkten erkenn können.

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